Wissenswertes von A bis Z

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten

Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische oder ergotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen, Befunde und Arztbriefe.

Handtücher werden von uns gestellt und brauchen nicht mitgenommen werden.

Was erwartet mich - kann ich mich vorbereiten?

Im Rahmen der Erstbehandlung findet ein Aufnahmegespräch statt. Hierbei ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie uns aussagekräftige Informationen über Ihren Krankheitsverlauf, Ihr aktuelles Beschwerdebild, über sonstige ärztlichen Nebendiagnosen und Ihre aktuelle Medikamentenliste geben können.  

 

Zudem werden wir ein gemeinsamens Therapieziel vereinbaren, welches Ihren Erwartungen, unseren therapeutischen Möglichkeiten und der ärztlich verordneten Behandlungsdauer angemessen ist.

Eine unserer Fragen wird daher lauten: " Was erwarten Sie von der Therapie und was möchten Sie am Ende, der beispielsweise 6 Behandlungseinheiten, erreicht haben. Z.B. "Halbierung der aktuellen Schmerzsymptome, damit ich bei meiner Arbeit folgende Bewegung/Aktivität ausführen kann.)

Absage der Therapie im Krankheits- oder Verhinderungsfall

Bitte beachten Sie, daß unsere Praxis nach dem Bestellsystem geführt wird. Daher entstehen Ihnen in der Regel keine langen Wartezeiten.

Wir machen Sie in diesem Zusammenhang dringend darauf aufmerksam, daß Sie Termine, welche Sie im Krankheits- oder dringlichen Verhinderungsfall nicht wahrnehmen können, möglichst bis 24h vor Behandlungsbeginn absagen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir Ihnen im Falle einer verspäteten Absage bzw. Nichtabsage die Behandlungskosten ggf. privat in Rechnung stellen müssen.

 

Kostenübernahme: Wir helfen gerne weiter

Bei Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informieren wir Sie gerne vor Ort oder per Telefon. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter +49 4523 880624.

Therapiezeiten und - dauer:  Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten. 

Die Gesamttherapiedauer (Anzahl der verordneten Therapien) wird durch die ärztliche Heilmittelverordnung vorgegeben. 

Zuzahlung zur Behandlung

Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, setzt sich diese aus einemBetrag von 10 € für das Rezept (unabhängig von der verordneten Anzahl derBehandlungen) und 10 Prozent des Rezeptwertes zusammen.

Der Rezeptwert unterscheidet sich von Kasse zu Kasse.

Diese Zuzahlungsregelung gilt für alle gesetzlich versicherten Patienten. 

Befreiung von der Zuzahlung

Grundsätzlich kann sich jeder von der Zuzahlung befreien lassen, sobald diezumutbare Belastungsgrenze erreicht ist ( jederzeit im Verlauf eines Jahres).Diese richtet sich nach dem Jahreseinkommen (unabhängig davon, ob SieLohn/ Gehalt erhalten, selbständig sind oder Rentner/-in sind. Beiverheirateten Paaren zählt das zusammenadierte Jahreseinkommen beiderEhehleute.

Die zumutbare Belastungsgrenze liegt bei chronisch erkrankten Personen bei1 Prozent des Jahreseinkommens, bei allen Anderen liegt sie bei 2 Prozentdes Jahreseinkommens.